Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk und der damit verbundenen Internatsunterbringung im zweiten und dritten Lehrjahr

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung für Auszubildende der Fachstufe (2. Bis 4. Ausbildungsjahr) der handwerklichen Ausbildungsberufe. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk vom 21.11.2012.