Kooperatives Modell - eine Alternative!

Ziel
Erwerb von Berufsabschlüssen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in schulischer Form. Die Teilnehmer/-innen haben den Status eines Berufsfachschülers, sie haben keinen Lehrvertrag im herkömmlichen Sinne, beenden aber ihre Ausbildung mit einer Abschlussprüfung vor der Kammer (IHK, HWK) und erwerben somit einen absolut gleichwertigen Abschluss.

Voraussetzung
In den Bildungsgang kann aufgenommen werden, wer im Land Brandenburg berufsschulpflichtig ist und zum Zeitpunkt des Beginns des Unterrichts keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang (z. B. Gymnasium, 2-jährige Fachoberschule, Assistentenausbildung) und keinen Bildungsgang der Berufsschule besucht.

Ausbildungsdauer
Sie richtet sich nach der Dauer für die Berufsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung.

Probezeit
Sie beträgt drei Monate ab Beginn der regulären Ausbildung. Die Probezeit ist bestanden bei mindestens ausreichenden Leistungen (Note 4) in allen Fächern oder höchstens einer mangelhaften Leistung (Note 5) und beim Nachweis des erfolgreichen Besuches der fachpraktischen Ausbildung.

Fachpraktische Ausbildung
In fachpraktischen Ausbildungsstätten erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nach den Bestimmungen der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. in den Oberstufenzentren.

Dieses Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Landes Brandenburg gefördert.