Kooperatives Modell - eine Alternative!
Ziel
Erwerb von Berufsabschlüssen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung
in einem anerkannten Ausbildungsberuf in schulischer Form. Die Teilnehmer/-innen
haben den Status eines Berufsfachschülers, sie haben keinen Lehrvertrag
im herkömmlichen Sinne, beenden aber ihre Ausbildung mit einer Abschlussprüfung
vor der Kammer (IHK, HWK) und erwerben somit einen absolut gleichwertigen Abschluss.
Voraussetzung
In den Bildungsgang kann aufgenommen werden, wer im Land Brandenburg berufsschulpflichtig
ist und zum Zeitpunkt des Beginns des Unterrichts keinen vollzeitschulischen
weiterführenden Bildungsgang (z. B. Gymnasium, 2-jährige Fachoberschule,
Assistentenausbildung) und keinen Bildungsgang der Berufsschule besucht.
Ausbildungsdauer
Sie richtet sich nach der Dauer für die Berufsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz
oder Handwerksordnung.
Probezeit
Sie beträgt drei Monate ab Beginn der regulären Ausbildung. Die Probezeit
ist bestanden bei mindestens ausreichenden Leistungen (Note 4) in allen Fächern
oder höchstens einer mangelhaften Leistung (Note 5) und beim Nachweis des
erfolgreichen Besuches der fachpraktischen Ausbildung.
Fachpraktische Ausbildung
In fachpraktischen Ausbildungsstätten erwerben die Schülerinnen und
Schüler Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nach den Bestimmungen
der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit bzw.
in den Oberstufenzentren.
Dieses Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Landes Brandenburg gefördert.
