Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnahme und Grundwassermessungen
Zulassungsbedingungen:
- Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung 21 Jahre
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort
und Schrift
- abgeschlossene Berufsausbildung in folgenden Berufen:
Brunnenbauer, Spezialtiefbauer, Facharbeiter für Geologie, Baustoffprüfer, Facharbeiter für geolog. Bohrungen
mit anschließend zweijähriger prak. Tätigkeit nach
DIN EN ISO 22475-1
- oder eine fünfjährige prakt. Tätigkeit nach DIN EN ISO
22475-1
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