| Fördermöglichkeiten |
Kurzarbeitergeld |
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1 |
Geltungsdauer |
18.03.2009 bis 31.12.2010 |
2 |
Was wird gefördert |
Nach AZWV zugelassene Maßnahmen |
3 |
Wer wird gefördert |
Gilt für alle in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten |
4 |
Leistungen |
Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich an den Weiterbildungskosten während der Zeiten von Kurzarbeit. Die konkrete Höhe liegt zwischen 25 und 80 Prozent der übernahmefähigen Kosten und richtet sich nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Während der Kurzarbeit übernimmt die Agentur für Arbeit 50 Prozent der Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld. Während einer Qualifizierung erstatten die Agenturen für Arbeit dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent. |
5 |
Eigenbeteiligung |
20 bis 75% der übernahmefähigen Kosten siehe link (Pkt.9) |
6 |
Antragstermine |
Keine |
7 |
Antragsstelle |
Zuständige Agentur für Arbeit |
8 |
Antragsformulare |
Zuständige Agentur für Arbeit |
9 |
Links |
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/29824/seite ngeruest__infos__arbeitgeber.html#faq_frage_311 |
10 |
Bemerkungen |
Maßnahmen sollten zertifiziert sein, Antrag auf Maßnahmen im Einzelfall ( bis 5 TN) wäre auch möglich |