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Fördermöglichkeiten

Kurzarbeitergeld

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Geltungsdauer

18.03.2009 bis 31.12.2010

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Was wird gefördert

 Nach AZWV zugelassene Maßnahmen
 Maßnahmen die durch den ESF gefördert werden
 Teilnahme des Arbeitnehmers aus öffentlich geförderten Mitteln(Meisterbafög oder Bildungsprämie)

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Wer wird gefördert

Gilt für alle in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten

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Leistungen

Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich an den Weiterbildungskosten während der Zeiten von Kurzarbeit. Die konkrete Höhe liegt zwischen 25 und 80 Prozent der übernahmefähigen Kosten und richtet sich nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Während der Kurzarbeit übernimmt die Agentur für Arbeit 50 Prozent der Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld. Während einer Qualifizierung erstatten die Agenturen für Arbeit dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent.

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Eigenbeteiligung

20 bis 75% der übernahmefähigen Kosten siehe link (Pkt.9)

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Antragstermine

Keine

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Antragsstelle

Zuständige Agentur für Arbeit

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Antragsformulare

Zuständige Agentur für Arbeit

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Links

http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/29824/seite ngeruest__infos__arbeitgeber.html#faq_frage_311

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Bemerkungen

Maßnahmen sollten zertifiziert sein, Antrag auf Maßnahmen im Einzelfall ( bis 5 TN) wäre auch möglich

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