| Fördermöglichkeiten |
Bildungsgutschein |
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1 |
Geltungsdauer |
Seit 1. Januar 2003 bis auf weiteres |
2 |
Was wird gefördert |
Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss notwendig sein, um im Falle von Arbeitslosigkeit eine berufliche Eingliederung zu erreichen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlendem Berufsabschluss nachzuholen |
3 |
Wer wird gefördert |
Arbeitslose Von Arbeitslosigkeit bedrohte Umschüler |
4 |
Leistungen |
Vollständige Übernahme der Kosten entsprechend den Bestimmungen der Agentur siehe Merkblatt 6 |
5 |
Eigenbeteiligung |
keine |
6 |
Antragstermine |
Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. |
7 |
Antragsstelle |
Zuständige Agentur für Arbeit oder auch Jobcenter |
8 |
Antragsformulare |
Bildungsgutschein sind beim zuständigen Berater der Agentur oder des Job Centers zu beantragen |
9 |
Links |
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10 |
Bemerkungen |
Maßnahmen sollten zertifiziert sein, Antrag auf Maßnahmen im Einzelfall ( bis 5 TN) wäre auch möglich |