Berufsvorbereitung im Rahmen der Jugendhilfe

Diese eingerichtete Fördermaßnahme wird als „sozialpädagogisch begleitete berufsvorbereitende Maßnahme im Rahmen der Jugendhilfe“ gewertet. Als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII unterstützen wir die Arbeit des Landkreises MOL im Rahmen der Jugendhilfe. Teilnehmer sind, auf der Grundlage §13 SGB VIII Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr, die

- keinen Schulabschluss erreicht haben,

- zur Zeit keine Chancen auf dem Ausbildungsmarkt haben
  und noch nicht Ausbildungsreif sind,

- sozial benachteiligt bzw. individuell beeinträchtigt und
  auf individuelle Hilfe angewiesen sind,

- Ausbildungsabbrecher und Jugendliche die vom Schulamt
  eine Befreiung von der Schulpflicht haben.

Die Vermittlung der Teilnehmer erfolgt immer durch das Jugendamt MOL. Durch gezielt sozial-pädagogische Betreuung wird die berufliche und soziale Handlungsfähigkeit der Teilnehmer verbessert und die Wiedereingliederungschancen erhöht.

Hauptaufgabe ist die Bewältigung individueller Probleme und die Entwicklung einer neuen Lebensperspektive des einzelnen Teilnehmers. Herausforderung, die sich die Jugendlichen zum Ziel machen:

- zertifizierter Abschluss mit Erwerb der Berufsbildungsreife

- Wiedereingliederung in geregelten Arbeitsablauf

- Berufsorientierung

- Abbau der Leistungsdefizite

- planmäßige Delegierung in Folgemaßnahmen (BVB, Berufsausbildung)

 



Andy, Danny und Michel machen Ihre ersten Erfahrungen mit dem Werkstoff Holz. Mit Hilfe des Ausbilders wird ein Vogelhaus nach Vorlage gebaut.