Berufsvorbereitung im Rahmen der Jugendhilfe
Diese eingerichtete Fördermaßnahme
wird als „sozialpädagogisch begleitete berufsvorbereitende Maßnahme
im Rahmen der Jugendhilfe“ gewertet. Als Träger der freien Jugendhilfe
gemäß § 75 SGB VIII unterstützen wir die Arbeit des Landkreises
MOL im Rahmen der Jugendhilfe. Teilnehmer sind, auf der Grundlage §13
SGB VIII Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr, die
- keinen Schulabschluss erreicht haben,
- zur Zeit keine Chancen auf dem Ausbildungsmarkt haben
und noch nicht Ausbildungsreif sind,
- sozial benachteiligt bzw. individuell
beeinträchtigt und
auf individuelle Hilfe angewiesen sind,
- Ausbildungsabbrecher und Jugendliche die vom Schulamt
eine Befreiung von der Schulpflicht haben.
Die Vermittlung der Teilnehmer erfolgt immer durch das Jugendamt MOL. Durch
gezielt sozial-pädagogische Betreuung wird die berufliche und soziale
Handlungsfähigkeit der Teilnehmer verbessert und die Wiedereingliederungschancen
erhöht.
Hauptaufgabe ist die Bewältigung individueller Probleme und die Entwicklung
einer neuen Lebensperspektive des einzelnen Teilnehmers. Herausforderung,
die sich die Jugendlichen zum Ziel machen:
- zertifizierter Abschluss mit Erwerb der
Berufsbildungsreife
- Wiedereingliederung in geregelten Arbeitsablauf
- Berufsorientierung
- Abbau der Leistungsdefizite
- planmäßige Delegierung in Folgemaßnahmen (BVB, Berufsausbildung)

Andy, Danny und Michel machen Ihre ersten Erfahrungen mit dem Werkstoff Holz.
Mit Hilfe des Ausbilders wird ein Vogelhaus nach Vorlage gebaut.