Bereits seit Oktober 2003 werden im ÜAZ Brandenburg/H.-Friesack
Jugendliche entsprechend des § 48 Berufsbildungsgesetz (BBIG) als Hochbaufachwerker
ausgebildet. Mit diesem Gesetz wird jugendlichen, die aus welchem Gründen
auch immer schulisch nicht voll Leistungsfähig waren, eine komplette
Berufsausbildung mit Förderung ermöglicht. Dabei handelt e sich
vorwiegend um lernbeeinträchtigte Jugendliche, die mit Hilfe einer theoriereduzierten
und besonders praxisbezogenen Ausbildung in den normalen Arbeitsmarkt integriert
werden sollen. Mit entsprechend veränderten Lehrplan und einer Ausweitung
der Ausbildung auf drei Jahre haben das Ausbildungszentrum und die Berufsschule
breiten Raum und mehr Zeit, um Lerndefizite nicht mit „Auswahl“
reagieren zu müssen, sondern mit langfristig planbarer „Förderung“
pädagogisch wirksam werden zu können.
Die Ausbildung nach § 48 BBIG absolvieren mittlerweile insgesamt 42 Auszubildende
in je zwei Hochbaufachwerker-Gruppen in Brandenburg und Werder. Der pädagogische
Ansatz ist sehr vorsichtig und hat weniger den kurzfristigen erfolg als das
Erreichen des Ausbildungsziels im Auge. Da das Ausbildungsprogramm die Möglichkeit
bietet, sehr gut auf die einzelnen Schwachstellen einzugehen, haben wir damit
bisher sehr gute Erfahrungen sammeln können.
Die zumindest im 1. Lehrjahr deutlich zurückgenommenen Anforderungen
an die Lehrlinge ermöglichen diesen bisher kaum gekannte Erfolgserlebnisse.
Diese wiederum bringen – für manche zum ersten Mal im Leben –
einen hohen Motivationspegel mit sich. Äußerlich sichtbar wird
das zum Beispiel in sehr geringen Fehlzeiten oder im deutlich spürbaren
Interesse der Azubis an Ausbildung und Unterricht. In vielen Fällen führt
dies zu überdurchschnittlich guten Berufsschulnoten.
Manchen Lehrling entdeckt in unserer Ausbildung erstmals, dass er eigentlich
sehr viel leistungsfähiger ist, als er von sich selbst bisher annahm.
Bestes Beispiel ist dafür Azubi Thomas Lautsch, der nach dem 1. Lehrjahr
in der Fachwerkersausbildung ohne Probleme den Sprung in die betriebliche
Ausbildung und dort gleich ins zweite Lehrjahr schaffte. Dass er am Monatsende
nun 700 statt 300 Euro auf dem Konto hat, ist ein erfreuliches Extra.
Betrachtet man das sich veränderte Profil von modernen Bildungseinrichtungen,
verdient in Zukunft die Ausbildung nach Paragraph 48 ohnehin besondere Aufmerksamkeit,
denn die steigende Anzahl von Schulabgängern mit Lerndefiziten wird die
48er-ausbildung deutlich zunehmen lassen. Auf Grund unserer Erfahrungen aus
den Letzten BVB-Ausschreibungen ist es sicherlich nicht nachteilig, ein eigenes,
praxisbewährtes Reha-Konzept aufweisen zu können. Dadurch können
auch die kommenden Ausschreibungen der Bundesagentur für arbeit einige
Ausscheidungskriterien mit ausreichenden Erfahrungen belegt werden. Das wiederum
schafft uns Vorteile gegenüber den Mitbewerbern und hilft uns, auf dem
hart umkämpften Markt weiter zu bestehen.