Betonsanierungslehrgang mit Vergabe des SIVV-Scheines nach erfolgreicher Prüfung
Vom 16. - 27. April 2006 findet
im ÜAZ Bauwirtschaft Frankfurt (Oder)-Wriezen der nunmehr 13. SIVV -
Lehrgang mit abschließender Prüfung vor dem Prüfungsausschuss
des Ausbildungsbeirates „Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau beim
Deutschen Betontechnik-Verein e.V.“ statt.
Mit der Ausbildungsstätte in Frankfurt (Oder) verfügt das Berufsförderungswerk
e.V. des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg e.V. über eine von
15 bundesweit und einzigen im Land Brandenburg zugelassenen Weiterbildungstätte
für die Erlangung des SIVV - Scheines.
Um die hervorragenden Eigenschaften des Verbundwerkstoffes Stahlbeton zu erhalten
bzw. zu aktivieren, sind Bewehrungsstähle zu SCHÜTZEN , muß
man Betonoberflächen INSTANDSETZEN, Risse verpressen und schadhafte Betonteile
kraftschlüssig miteinander VERBINDEN sowie Stahlbetonkonstruktionen zur
Erhöhung der Belastung VERSTÄRKEN. Die Ausführung dieser spezifischen
Arbeitstätigkeiten und die Verwendung chemischer Werkstoffe erfordern
den ausgebildeten Fachmann. Ausgewählte und vom o.g. Ausbildungsbeirat
zugelassene Fachdozenten vermitteln das notwendige Wissen und Können.
Großer Wert wird dabei auf die Anwendung der erworbenen theoretischen
Kenntnisse gelegt. Jeder Teilnehmer verbringt deshalb in dem zweiwöchigen
Lehrgang die Hälfte der Zeit in der Ausbildungshalle und führt alle
notwendigen Sanierungsarbeiten an aufwendig hergestellten Modellen selbst
durch. Er lernt somit unter Anleitung von Experten mit vom ÜAZ bereitgestelltem
Spezialwerkzeug und vorgehaltener Spezialtechnik den Umgang mit den hochwertigen
Sanierungswerkstoffen.
Um die geforderte und notwendige hohe Qualität der Betonsanierungsarbeiten
nachhaltig zu gewährleisten, wurden in den vergangenen Jahren die entsprechenden
Rechtsvorschriften überarbeitet und den veränderten Qualitätsanforderungen
angepasst und man kann feststellen, dass die Auftraggeber unterdessen streng
nach den Vorschriften für die Ausführung von Instandsetzungen tragender
Betonbauteile die Vorlage des SIVV-Scheines fordern. In der Brandenburgischen
Hersteller- und Anwenderverordnung – BbgHAV wird der Einsatz entsprechender
Fachkräfte derart vorgeschrieben, dass die Richtlinie für Schutz
und Instandsetzung von Betonbauteilen, Teil 3 vom Oktober 2001 anzuwenden
ist.
Die DafStb-Richtlinie – Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
(Instandsetzungsrichtlinie), Teil 3, sieht klare Anforderungen an das Baustellenfachpersonal
vor. Neben der geforderten qualifizierten Führungskraft wird die ständige
Anwesenheit eines geschulten, insbesondere handwerklich ausgebildeten Fachmanns
des Unternehmens verlangt, der je nach Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad
der Schutz- und Instandsetzungsmaßnahme betontechnische und entsprechende
andere baustofftechnische Kenntnisse, Fertigkeiten und praktische Erfahrungen
besitzt. Die Befähigung für Arbeiten nach dieser Richtlinie muß
der Überwachungsstelle durch eine entsprechende Bescheinigung, den SIVV-Schein,
nachgewiesen werden. Darüber hinaus wird eine regelmäßige
Nachschulung in Abständen von höchstens drei Jahren gefordert.