Betonsanierungslehrgang mit Vergabe des SIVV-Scheines nach erfolgreicher Prüfung

Vom 16. - 27. April 2006 findet im ÜAZ Bauwirtschaft Frankfurt (Oder)-Wriezen der nunmehr 13. SIVV - Lehrgang mit abschließender Prüfung vor dem Prüfungsausschuss des Ausbildungsbeirates „Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau beim Deutschen Betontechnik-Verein e.V.“ statt.
Mit der Ausbildungsstätte in Frankfurt (Oder) verfügt das Berufsförderungswerk e.V. des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg e.V. über eine von 15 bundesweit und einzigen im Land Brandenburg zugelassenen Weiterbildungstätte für die Erlangung des SIVV - Scheines.

Um die hervorragenden Eigenschaften des Verbundwerkstoffes Stahlbeton zu erhalten bzw. zu aktivieren, sind Bewehrungsstähle zu SCHÜTZEN , muß man Betonoberflächen INSTANDSETZEN, Risse verpressen und schadhafte Betonteile kraftschlüssig miteinander VERBINDEN sowie Stahlbetonkonstruktionen zur Erhöhung der Belastung VERSTÄRKEN. Die Ausführung dieser spezifischen Arbeitstätigkeiten und die Verwendung chemischer Werkstoffe erfordern den ausgebildeten Fachmann. Ausgewählte und vom o.g. Ausbildungsbeirat zugelassene Fachdozenten vermitteln das notwendige Wissen und Können.
Großer Wert wird dabei auf die Anwendung der erworbenen theoretischen Kenntnisse gelegt. Jeder Teilnehmer verbringt deshalb in dem zweiwöchigen Lehrgang die Hälfte der Zeit in der Ausbildungshalle und führt alle notwendigen Sanierungsarbeiten an aufwendig hergestellten Modellen selbst durch. Er lernt somit unter Anleitung von Experten mit vom ÜAZ bereitgestelltem Spezialwerkzeug und vorgehaltener Spezialtechnik den Umgang mit den hochwertigen Sanierungswerkstoffen.

Um die geforderte und notwendige hohe Qualität der Betonsanierungsarbeiten nachhaltig zu gewährleisten, wurden in den vergangenen Jahren die entsprechenden Rechtsvorschriften überarbeitet und den veränderten Qualitätsanforderungen angepasst und man kann feststellen, dass die Auftraggeber unterdessen streng nach den Vorschriften für die Ausführung von Instandsetzungen tragender Betonbauteile die Vorlage des SIVV-Scheines fordern. In der Brandenburgischen Hersteller- und Anwenderverordnung – BbgHAV wird der Einsatz entsprechender Fachkräfte derart vorgeschrieben, dass die Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Teil 3 vom Oktober 2001 anzuwenden ist.

Die DafStb-Richtlinie – Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie), Teil 3, sieht klare Anforderungen an das Baustellenfachpersonal vor. Neben der geforderten qualifizierten Führungskraft wird die ständige Anwesenheit eines geschulten, insbesondere handwerklich ausgebildeten Fachmanns des Unternehmens verlangt, der je nach Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Schutz- und Instandsetzungsmaßnahme betontechnische und entsprechende andere baustofftechnische Kenntnisse, Fertigkeiten und praktische Erfahrungen besitzt. Die Befähigung für Arbeiten nach dieser Richtlinie muß der Überwachungsstelle durch eine entsprechende Bescheinigung, den SIVV-Schein, nachgewiesen werden. Darüber hinaus wird eine regelmäßige Nachschulung in Abständen von höchstens drei Jahren gefordert.